Kontakt und Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Friedhof Kleinzschocher: Zuständige Friedhofsverwaltung, Kontakt, Vorsprache und Angaben für eine konkrete Anfrage.

Auf dieser Seite

Zuständigkeit

Die Stadt Leipzig – Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe ist für den Friedhof Kleinzschocher zuständig. Die Besucheradresse des Friedhofs lautet Schwartzestraße 33, 04229 Leipzig. Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, prüfen Sie zusätzlich, ob der Termin an einem Verwaltungsstandort stattfindet; die Adresse eines Eingangs ist nicht automatisch die Anschrift des zuständigen Büros.

Kontakt

Kontakt und Vorsprache bei der Stadt Leipzig – Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe:

WochentagServicezeit
Friedhofsverwaltung: jeden 1. Dienstag im Monat09:00–16:00 sowie nach Vereinbarung

Anfrage vorbereiten

Nennen Sie in jeder Anfrage ausdrücklich Friedhof Kleinzschocher. Für eine Grabsuche gehören der vollständige Name, Lebensdaten und – falls bekannt – Abteilung, Reihe und Grabnummer dazu. Bei Grabarten oder Grabpflege ergänzen Sie Nutzungsrecht, gewünschte Leistung und Zeitraum. Bei einem Besuchsproblem helfen Datum, gewählter Zugang und ein naher Kartenpunkt wie Fußgängertor, Trauerhalle, Gefallenen-Denkmal, Kolumbarium.

Die Feierhalle bietet 46 Sitzplätze und etwa 50 Stehplätze. Ein Harmonium und eine Musikanlage auf der Empore können nach Vereinbarung genutzt werden; auch eigene Tonträger sind möglich. Die Ausstattung und den benötigten Umfang vor der Trauerfeier mit der Verwaltung abstimmen.

Wofür Sie die Stadt Leipzig – Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe benötigen

Die Verwaltung entscheidet über Belegung, Grabvergabe, Gebühren, Nutzungsrechte, Gestaltungsvorgaben und gewerblichen Zugang auf dem Friedhof Kleinzschocher. Sie ist außerdem die richtige Stelle für kurzfristige Einschränkungen oder eine amtliche Grabangabe. Diese Website unterstützt die Besuchsplanung mit Adresse, Wegen und 13 Orientierungspunkten, ersetzt aber weder eine persönliche Zusage noch die für den Friedhof geltenden Regelungen.